Steuern auf Aktien und ETFs – was bleibt am Ende übrig?

Ehrlich gesagt: Steuern sind kein Spaß. Aber auch kein Grund zur Panik.

Sobald du mit Aktien oder ETFs Gewinne erzielst, möchte der Staat daran mitverdienen.
Das ist normal und gehört zum Investieren dazu. In der Praxis läuft vieles automatischer ab, als du vielleicht denkst.
Diese Seite gibt dir einen einfachen Überblick über das, was Einsteiger wissen sollten – getrennt für Österreich und Deutschland.
Sie ersetzt keine Steuerberatung kann aber helfen, die wichtigsten Grundlagen besser zu verstehen.

Wann fallen überhaupt Steuern an?

Steuern auf Kapitalerträge fallen an, wenn du als Anleger Geld verdienst.
Konkret betrifft das:

Gewinne beim Verkauf: Du kaufst einen ETF für 1.000€ und verkaufst ihn später für 1.300€.
Die 300€ Gewinn sind steuerpflichtig – nicht die ursprünglichen 1.000€.

Ausschüttungen: Wenn ein ETF oder eine Aktie Dividenden ausschüttet, gilt das als Ertrag
und ist steuerpflichtig auch wenn du nichts verkaufst.

Zinsen: Zum Beispiel aus Anleihen oder verzinslichem Tagesgeldguthaben.

Du zahlst nur Steuern auf Gewinne.
Nicht auf das Geld, das du ursprünglich investiert hast.

Österreich – KESt einfach erklärt

In Österreich heißt die Steuer auf Kapitalerträge Kapitalertragsteuer, kurz KESt.
Der Steuersatz beträgt aktuell 27,5% auf Gewinne aus Wertpapieren
– also auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen.

Ein einfaches Beispiel: Du hast 500€ Gewinn aus dem Verkauf eines ETFs.
Davon gehen 27,5% = 137,50€ als Steuer ab. Dir bleiben 362,50€.

Was du außerdem wissen solltest: In Österreich gibt es keinen allgemeinen Freibetrag wie in Deutschland – auch kleine Gewinne sind steuerpflichtig.

Und was ist mit dem Broker?

Das hängt davon ab, welchen Broker du nutzt.
Bei einem sogenannten steuereinfachen Broker wird die KESt automatisch einbehalten und direkt ans österreichische Finanzamt abgeführt.
Du musst in der Steuererklärung nichts extra angeben.

Bei ausländischen Brokern ist das anders:
Diese führen keine österreichische KeSt ab.
Du bist verpflichtet, deine Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung
(Formular E1kv) zu deklarieren und die KeSt selbst zu entrichten.
Wer das vergisst oder nicht weiß, kann Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Das ist einer der häufigsten Fehler österreichischer Einsteiger und ein guter Grund, sich vorab zu informieren welcher Broker was automatisch abführt. 

Hinweis: Stand: Mai 2026 – Steuersätze können sich ändern.
Bitte prüfe die aktuellen Werte oder wende dich an einen Steuerberater.

Deutschland – Abgeltungssteuer einfach erklärt

In Deutschland heißt die Steuer auf Kapitalerträge Abgeltungssteuer.
Der Steuersatz beträgt 25% auf Gewinne dazu kommt der Solidaritätszuschlag
(5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

In der Praxis bedeutet das: Auf 100 € Gewinn zahlt ein normaler
Steuerpflichtiger ohne Kirchensteuer etwa 26,37€.

Der Sparerpauschbetrag - dein Freibetrag

Das Wichtigste für deutsche Anleger:
Es gibt einen Freibetrag,  den sogenannten Sparerpauschbetrag.
Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei:

 

    • Singles: 1.000 € pro Jahr
    • Verheiratete (gemeinsam veranlagt): 2.000 € pro Jahr

Gewinne unterhalb dieser Grenze werden nicht besteuert – sofern du einen Freistellungsauftrag gestellt hast (dazu gleich mehr).

Hinweis: Stand: Mai 2026 – Steuersätze und Freibeträge können sich ändern.
Bitte prüfe die aktuellen Werte oder wende dich an einen Steuerberater.

Der Freistellungsauftrag - was steckt dahinter?

Nur relevant für deutsche Anleger und einer der am häufigsten vergessenen Schritte.

Ohne Freistellungsauftrag behält dein Broker die Abgeltungssteuer
ab dem ersten Euro Gewinn ein auch wenn deine Gesamterträge unter dem Freibetrag von 1.000€ liegen. Die zu viel gezahlte Steuer bekommst du zwar über die Steuererklärung zurück, aber das ist unnötiger Aufwand.

So funktioniert es: Du richtest in der App oder im Kundenbereich deines Brokers einen Freistellungsauftrag ein und gibst an bis zu welchem Betrag du deinen Freibetrag nutzen möchtest. Das dauert wenige Minuten.

Wenn du mehrere Broker nutzt, kannst du den Freibetrag auf mehrere aufteilen,
aber die Summe darf 1.000€ nicht überschreiten.

Vorabpauschale - klingt kompliziert, ist es nicht

Das betrifft nur thesaurierende ETFs – also ETFs die Dividenden automatisch wieder anlegen
statt sie auszuschütten (mehr zu ausschüttend vs. thesaurierend).

Das Prinzip: Weil thesaurierende ETFs nie direkt ausschütten, hätte der Staat ohne Sonderregel jahrelang keine Steuereinnahmen auf diese Erträge. Die Vorabpauschale löst das: Sie besteuert einen fiktiven Mindestbetrag, auch wenn du nichts verkauft und keine Ausschüttung erhalten hast.

Keine Sorge: Die Vorabpauschale ist in normalen Marktphasen oft sehr klein und sie wird später beim Verkauf angerechnet, damit du nicht doppelt bezahlst. Die meisten Broker berechnen das automatisch und buchen den entsprechenden Betrag zum Jahresanfang ab.

In Österreich gibt es ein ähnliches System: die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge,
die ebenfalls auch ohne direkten Verkauf besteuert werden können.

Quellensteuer – kurz erklärt

Viele ETFs enthalten Aktien aus dem Ausland.
Diese Länder erheben oft eine eigene Steuer auf Dividenden direkt an der Quelle noch bevor das Geld beim ETF ankommt. Das nennt man Quellensteuer.

Die gute Nachricht: Dank internationaler Steuerabkommen wird ein Teil dieser Quellensteuer auf die heimische Steuer angerechnet. Du zahlst sie also nicht doppelt. Bei großen, weltweit gestreuten ETFs ist das oft schon optimiert.

Die wichtigsten Fragen einfach erklärt

Muss ich jedes Jahr eine Steuererklärung machen wenn ich investiere?
+
Das hängt vom Broker ab.
Bei steuereinfachen Brokern läuft alles automatisch – du musst nichts extra angeben.
Bei ausländischen Brokern (besonders in Österreich) bist du verpflichtet, die Erträge selbst zu erklären.
Im Zweifel beim Broker direkt nachfragen ob er als „steuereinfach“ gilt.
Was passiert wenn ich Verluste mache?
+
Verluste aus Wertpapiergeschäften können in beiden Ländern mit Gewinnen verrechnet werden – das nennt sich Verlustverrechnung.
Das reduziert die Steuerlast.
Die genauen Regeln (was mit was verrechnet werden darf) sind komplex.
Hier empfiehlt sich ein Steuerberater oder ein Blick in die offiziellen Informationen der Finanzbehörden.
Ich habe mehrere Broker - wie funktioniert das steuerlich?
+
In Deutschland: Du kannst deinen Freibetrag auf mehrere Broker aufteilen, aber die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000€ nicht überschreiten.
Nicht ausgeglichene Verluste bei einem Broker kannst du über die Steuererklärung mit Gewinnen bei einem anderen verrechnen.
In Österreich: Jeder Broker führt die KeSt separat ab – eine Verlustverrechnung über mehrere Broker hinweg muss aktiv über die Steuererklärung beantragt werden.
Muss ich bei einem Sparplan nach jedem Kauf Steuern zahlen?
+
Nein.
Steuern fallen erst beim Verkauf an – nicht bei jedem monatlichen Kauf.
Einzige Ausnahme: die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs, die einmal jährlich anfällt und vom Broker automatisch berechnet wird.

Was du jetzt weißt

Steuern klingen komplizierter als sie sind – zumindest im Alltag.
Bei einem steuereinfachen Broker läuft in Deutschland und Österreich vieles automatisch.
Was du wirklich tun solltest:

In Deutschland: Freistellungsauftrag einrichten.
Das dauert 5 Minuten und spart dir unter Umständen unnötige Steuerabzüge.

In Österreich: Klären ob dein Broker steuereinfach ist.
Besonders wenn du einen ausländischen Anbieter nutzt.

Und in beiden Ländern: Bei konkreten Fragen zu deiner Situation einen Steuerberater hinzuziehen.
Diese Seite gibt dir den Überblick – für individuelle Fragen ist ein Profi unersetzbar.

Wichtig zu wissen:

Diese Seite soll helfen, Finanzthemen besser zu verstehen.
Sie ersetzt keine persönliche Steuer- und Anlageberatung und gibt
keine individuellen Empfehlungen 
für bestimmte Produkte, Wertpapiere oder Broker.

Stattdessen sollen dir alle Inhalte helfen, Zusammenhänge besser zu verstehen,
damit du deine eigenen, informierten Entscheidungen treffen kannst.

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Die Inhalte auf dieser Website dienen ausschließlich der
allgemeinen Finanzbildung und Information.
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zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten dar.
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