Steuern auf Aktien und ETFs – was bleibt am Ende übrig?
Steuern auf Aktien und ETFs
– was bleibt am Ende übrig?
Du hast mit Aktien oder ETFs Gewinne gemacht? Glückwunsch.
Ganz ohne Abgaben geht es allerdings nicht – der Staat will mit verdienen.
Die gute Nachricht:
In der Praxis regeln Broker sehr viel automatisch.
Welche Erträge sind grundsätzlich steuerpflichtig?
Steuern fallen an auf:
- Kursgewinne beim Verkauf
- Ausschüttungen (Dividenden)
- Zinsen (z.B. aus Anleihen)
- Wichtig zu wissen:
Besteuert werden nur Gewinne – nicht dein eingesetztes Kapital.
Steuern in Österreich (AT) – kurz erklärt
In Österreich fällt auf Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer (KESt) an.
- Aktuell: 27,5 % auf Kapitalerträge
- Es gibt keinen allgemeinen Freibetrag
- Auch kleine Gewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig
Wie wird die Steuer abgeführt?
- Bei steuereinfachen Brokern wird die KESt automatisch einbehalten
- Du musst dich in der Regel um nichts kümmern
- Bei nicht steuereinfachen Brokern erfolgt die Versteuerung über die Steuererklärung
Steuern in Deutschland (DE) - kurz erklärt
In Deutschland zahlst du Abgeltungssteuer.
Diese beträgt derzeit 25%
+ 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die 25%)
+ ggf. Kirchensteuer
In Deutschland zahlst du Abgeltungssteuer.
Diese beträgt derzeit 25%
+ 5,5% Solidaritätszuschlag
(auf die 25%)
+ ggf. Kirchensteuer
Gibt es einen Freibetrag?
JA! Der Sparer-Pauschbetrag:
- Singles: 1.000€ pro Jahr steuerfrei
- Verheiratete: 2.000€ pro Jahr steuerfrei
- Erst Gewinne ÜBER diesem Betrag werden versteuert!
- Wichtig: Der Freibetrag gilt nur, wenn ein Freistellungsauftrag beim Broker hinterlegt ist.
Freistellungsauftrag – was bedeutet das?
Ein Freistellungsauftrag sagt deinem Broker:
„Bitte nutze meinen Steuerfreibetrag.“
- Direkt im Broker-Account einstellbar
- Dauert meist nur wenige Minuten
-
Ohne Freistellungsauftrag wird Steuer sofort einbehalten
(zu viel gezahlte Steuer kann später zurückgeholt werden)
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale betrifft thesaurierende ETFs.
Kurz gesagt:
- Der Staat besteuert einen kleinen, fiktiven Ertrag
- Auch wenn du nichts verkauft hast
- Ziel: Besteuerung nicht endlos aufzuschieben
Wichtig:
- Die Vorabpauschale wird angerechnet
- Es kommt nicht zu einer Doppelbesteuerung
- Moderne Broker berechnen das automatisch
🇩🇪 Deutschland: Thesaurierende ETFs zahlen jährlich eine kleine Voraussteuer auf fiktive Erträge (Vorabpauschale).
🇦🇹 Österreich: Thesaurierende ETFs werden jährlich auf echte Erträge besteuert – auch ohne Auszahlung.
In AT heißt das ausschüttungsgleiche Erträge (AGE).
Deutschland: Thesaurierende ETFs zahlen jährlich eine kleine Voraussteuer auf fiktive Erträge (Vorabpauschale).
Österreich: Thesaurierende ETFs werden jährlich auf echte Erträge besteuert
– auch ohne Auszahlung.
In AT heißt das ausschüttungsgleiche Erträge (AGE).
Quellensteuer – was ist das?
Wenn dein ETF ausländische Aktien enthält (z.B. US-Aktien),
wird oft VORHER schon Quellensteuer im Ausland abgezogen.
- Diese Quellensteuer wird meist teilweise angerechnet
- Dank Doppelbesteuerungsabkommen zahlst du nicht doppelt
- Bei Standard-ETFs (z. B. MSCI World) ist das meist unproblematisch
Kurz zusammengefasst:
- Steuern fallen nur auf Gewinne an
- Österreich & Deutschland haben unterschiedliche Regeln
- Freibeträge können helfen
- Broker übernehmen viel Arbeit
- Investieren lohnt sich trotzdem – auch nach Steuern
Steuern beeinflussen deine tatsächliche Rendite.
Aber auch nach Steuern kann langfristiges Investieren einen positiven Beitrag zum Vermögensaufbau leisten.
Hinweis:
Die Inhalte auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Finanzbildung und Information.
Sie stellen keine Steuerberatung, Empfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten dar.
Für finanzielle Entscheidungen bist du selbst verantwortlich.
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